lubitest/public/content/blog/2012-01-26-stellungnahme-staatstrojaner-nds.markdown
lubiana e5584dd778
Some checks failed
/ debug (push) Failing after 36s
test
2024-12-12 20:20:48 +01:00

64 lines
2.7 KiB
Markdown

---
title: "CCC Hannover verfasst Stellungnahme zum Antrag \"\'Staatstrojaner\' stoppen\" im Nds. Landtag"
date: 2012-01-26
author: "nexus"
---
Auf Anfrage des Niedersächsischen Landtages hat der Chaos Computer Club Hannover
eine Stellungnahme zu einem Antrag der Partei DIE LINKE geschrieben, der aktuell
im Ausschuss für Inneres und Sport behandelt wird. DIE LINKE fordert in diesem
Antrag den Stopp der Verwendung von nicht verfassungskonformer Software zur
Überwachung von Computern sowie eine Offenlegung aller Informationen über die
Verwendung des sog. Staatstrojaners in der Vergangenheit.
Dabei nimmt der Antrag direkt Bezug auf den vom Chaos Computer Club analysierten
Trojaner, welcher aufgrund eklatanter Mängel kritisiert wurde. Der analysierte
Trojaner sollte zur sogenannten Quellen-TKÜ (der Telekommunikations-Überwachung
von Internettelefonie auf dem System des Endbenutzers) dienen, um dabei
beispielsweise Skype-Telefonate vor der Verschlüsselung mitschneiden zu können.
Dabei deckte der Chaos Computer Club im vergangenen Jahr auf, dass noch
weitere Funktionen in der Software enthalten sind, welche über die reine
Quellen-TKÜ hinausgehen und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil nicht ohne Grund die Sicht
des Chaos Computer Clubs bestätigt, dass der Eingriff in Computersysteme
und das Ausspähen von Dateien über eine Telekommunikationsüberwachung hinaus
einem Eingriff in den geschützten Bereich privater Lebensführung gleich kommt.
Daher hat das BVerG auch strikte Hürden für die Gesetze auferlegt, die eine
solche Quellen-TKÜ erlauben sollen. Diese wurden bei der verwendeten Software
nicht eingehalten.
Zudem gibt es seit Jahren Aussagen von Skype, dass das Unternehmen offen für
eine Zusammenarbeit und Lösungsfindung für das Abhören der Internettelefonie
ist, solange eine geeignete, richterliche Anordnung existiert.
Nach Auffassung des Chaos Computer Clubs sind die Behörden zur Wahrung der
Verhältnismäßigkeit und der Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger dazu
verpflichtet, jedes Mittel zu nutzen, welches ohne einen Eingriff in
ein Computersystem auskommt.
Die Stellungnahme ist als Gemeinschaftsarbeit vieler Vereinsmitglieder des
Chaos Computer Clubs entstanden. Ich möchte mich hiermit noch einmal bei
allen Bedanken, die ihre Zeit für die Hilfe bei der Stellungnahme geopfert
haben.
Das fertige Dokument ist hier zu finden:
[Staatstrojaner.pdf](http://hannover.ccc.de/~nexus/documents/Staatstrojaner.pdf)
Der zugehörige Antrag findet sich in den Dokumentenarchiven des Niedersächsischen Landtages:
[Drs. 16/4175](http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4001-4500/16-4175.pdf)